Therapieangebot

Therapieangebot

Indikationen allgemein:

  • akute und chronische Schmerzzustände
  • eingeschränkte Beweglichkeit von Gelenken postoperativ oder chronisch
  • allgemein eingeschränkte Mobilität bei neurologischen Erkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter
  •  präventiv zur Gesundheitsvorsorge

 Beispiele für Indikationen/Diagnosen:

  • Lumboischialgie
  • Cervicalsyndrom
  • Kopfschmerzen
  • Bänderrisse
  • Zustand nach Schlaganfall
  • Mb. Parkinson...

 Physiotherapie

Physiotherapie beinhaltet einerseits die Vermeidung von Funktionsstörungen des Bewegungssystems, die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Bewegungsabläufe und andererseits die Symptomverbesserung, –kontrolle und -begleitung, um dem Patienten eine optimale Bewegungs- und Schmerzfreiheit, Selbständigkeit bzw. Lebensqualität zu ermöglichen.

Neurophysiologische Behandlung (Bobath, PNF):

Bobath und PNF sind zwei Behandlungsmethoden, die vorwiegend der Behandlung von Patienten mit Neurologischen Erkrankungen dienen (z.B. nach einem Schlaganfall, MS,…). Diese Therapie biete ich vordergründig mit Hausbesuchen an, für stark inmobile Patienen zur Verbesserung und Erhaltung der Mobilität und größtmöglichen Selbstständigkeit.

Aktive Bewegungstherapie:

Sie ist ein wesentlicher Teil in der physiotherapeutischen Praxis und dient der Verbesserung und Erhaltung der Beweglichkeit, der Stabilität und Kraft, des Gleichgewichts sowie der Ausdauer. Die Übungen werden individuell erarbeitet und an die Bedürfnisse des Patienten angepasst.

Manuelle Therapie:

Manuelle Therapie nach Maitland und Mulligan sind zwei besonders effiziente Therapiemaßnahmen zur Mobilisation von Gelenken und deren umliegenden Strukturen wie Muskeln, Bändern und Faszien. Besonders wirksam ist sie in Kombination mit aktiven Bewegungsübungen.

 Weiters

Beratung bei Hilfsmittelversorgung, Angehörigengespräche 

Wichtig

Zur Inanspruchnahme einer Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Wollen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Behandlung um Kostenrückerstattung ansuchen, müssen Sie die Verordnung vorher auch chefärztlich bewilligen lassen.
Präventive Maßnahmen erfordern keine Verordnung
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